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Provenienzforschung

Ende der 1990er Jahre wuchs in der österreichischen Öffentlichkeit das Bewusstsein für Kunst- und Kulturgegenstände, die in der Zeit des Nationalsozialismus geraubt und danach nicht wieder restituiert worden waren. Auch die Stadt Wien verpflichtete sich 1999, jene Objekte den ursprünglichen Eigentümer*innen oder deren Rechtsnachfolger*innen– bzw. bei ergebnisloser Recherche dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus – zu übereignen, die

  • Gegenstand eines Rechtsgeschäftes gemäß § 1 des Nichtigkeitsgesetzes waren und sich noch im Eigentum der Stadt Wien befinden,
  • Gegenstand von Rückstellungsverhandlungen waren und nach Kriegsende im Zuge eines Verfahrens über das Ausfuhrverbot unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Wien übergegangen sind,
  • nicht an ursprüngliche Eigentümer*innen oder deren Rechtsnachfolger*innen zurückgegeben werden konnten und als herrenloses Gut in das Eigentum der Stadt Wien übergegangen sind.

Im Jahr 2011 erweiterte die Stadt Wien diese Selbstverpflichtung zeitlich und räumlich auf das gesamte Herrschaftsgebiet des „Deutschen Reiches“. Seither haben die Wienbibliothek im Rathaus sowie die Museen der Stadt Wien sämtliche Erwerbungen aus der NS-Zeit systematisch überprüft. 2.855 einzelinventarisierte Objekte und 24 Archivboxen aus der Wienbibliothek im Rathaus wurden bisher restituiert.

Aus Anlass der 25-jährigen Tätigkeit beider Institutionen im Bereich der Provenienzforschung wird 2024 ein umfangreicher Sammelband erscheinen, der die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten, geraubte Sammlungen sowie Einzelobjekte und nicht zuletzt dahinter liegende menschliche Schicksale noch sichtbarer machen will.