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Pflichtexemplare
Pflichtexemplare sind Medien, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abzuliefern sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Medien in einem Verlag erscheinen oder aber von einer Behörde, einem Verein, einem Verband, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden. Die Ablieferungspflicht betrifft sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Verleger. Sinn dieser Regelung ist es, die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle zu sammeln und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufzubewahren.
Mediengesetz (siehe speziell Sechster Abschnitt: Bibliotheksstücke)
» RIS Mediengesetz
Zur Rechtslage
» Durchführungsverordnung
Ablieferung per Post
Wienbibliothek im Rathaus
Pflichtexemplar DS
Felderstraße 1
1082 Wien
Persönliche Ablieferung
Informationsschalter der Wienbibliothek im Rathaus
Wiener Rathaus, Stiege 4, 1. Stock
Zu den regulären Öffnungszeiten der Bibliothek
Kontakt
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01 4000 84931
Franz.gangelmayer@wienbibliothek.at