Eingeschränkte Benützung von Druckwerken
Seit 2. April 2024 steht ein Teil unserer Bestände für zwei Monate nicht zur Verfügung. Die betroffenen Druckwerke tragen im Katalog die Info "Außendepot – wegen Übersiedlung derzeit nicht bestellbar". Wir bitten um Ihr Verständnis!

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Pflichtexemplare

Pflichtexemplare sind Medien, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abzuliefern sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Medien in einem Verlag erscheinen oder aber von einer Behörde, einem Verein, einem Verband, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden. Die Ablieferungspflicht betrifft sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Verleger*innen. Sinn dieser Regelung ist es, die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle zu sammeln und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufzubewahren.

Mediengesetz (siehe speziell Sechster Abschnitt: Bibliotheksstücke)

» RIS Mediengesetz

Zur Rechtslage

» Durchführungsverordnung

Ablieferung per Post

Wienbibliothek im Rathaus
Pflichtexemplar DS
Felderstraße 1
1010 Wien

Persönliche Ablieferung

Informationsschalter der Wienbibliothek im Rathaus
Wiener Rathaus, Stiege 4, 1. Stock

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Kontakt

Druckschriftensammlung
Ing. Mag. Dr. Franz Gangelmayer, M.A. LIS
Tel.: +43 1 4000 84931
E-Mail: franz.gangelmayer@wienbibliothek.at