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Pflichtexemplare

Hintergrund

Pflichtexemplare sind Medien, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abzuliefern sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Medien in einem Verlag erscheinen oder aber von einer Behörde, einem Verein, einem Verband, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden. Die Ablieferungspflicht betrifft sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Verleger*innen. Sinn dieser Regelung ist es, die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle zu sammeln und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufzubewahren.

Gesetzeslage

Mediengesetz

Aktuelle Fassung der Rechtsvorschrift für das Mediengesetz;
siehe speziell sechster Abschnitt Bibliotheksstücke:
RIS Mediengesetz

Rechtslage

Aktuelle Fassung der Pflichtablieferungsverordnung;
siehe speziell §8 Ablieferungspflicht:
Durchführungsverordnung

Liefermöglichkeiten

  • Ablieferung per Post

    Wienbibliothek im Rathaus
    Pflichtexemplar DS
    Felderstraße 1
    1010 Wien

  • Persönliche Ablieferung

    (zu den regulären Öffnungszeiten)
    Informationsschalter der Wienbibliothek:
    Wienbibliothek im Rathaus
    Stiege 4, 1. Stock
    1010 Wien