Hintergrund
Pflichtexemplare sind Medien, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abzuliefern sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Medien in einem Verlag erscheinen oder aber von einer Behörde, einem Verein, einem Verband, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden. Die Ablieferungspflicht betrifft sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Verleger*innen. Sinn dieser Regelung ist es, die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle zu sammeln und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufzubewahren.
Gesetzeslage
Mediengesetz
Aktuelle Fassung der Rechtsvorschrift für das Mediengesetz;
siehe speziell sechster Abschnitt Bibliotheksstücke:
RIS Mediengesetz
Rechtslage
Aktuelle Fassung der Pflichtablieferungsverordnung;
siehe speziell §8 Ablieferungspflicht:
Durchführungsverordnung
Liefermöglichkeiten
Ablieferung per Post
Wienbibliothek im Rathaus
Pflichtexemplar DS
Felderstraße 1
1010 WienPersönliche Ablieferung
(zu den regulären Öffnungszeiten)
Informationsschalter der Wienbibliothek:
Wienbibliothek im Rathaus
Stiege 4, 1. Stock
1010 Wien