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Provenienzforschung
Der Wiener Gemeinderat beschloss in Entsprechung eines Bundesgesetzes für die Museen und Sammlungen des Bundes (Kunstrückgabegesetz 1998) im April 1999, Kunst- und Kulturgegenstände aus dem Bestand der Stadt Wien den ursprünglichen Eigentümern oder deren Rechtsnachfolgern bzw. dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zu übereignen, die
- Gegenstand eines Rechtsgeschäftes gemäß § 1 des Nichtigkeitsgesetzes waren und sich noch im Eigentum der Stadt Wien befinden,
- Gegenstand von Rückstellungsverhandlungen waren und nach Kriegsende im Zuge eines Verfahrens über das Ausfuhrverbot von Sachen geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Wien übergegangen sind,
- nicht an ursprüngliche Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger zurückgegeben werden konnten und als herrenloses Gut in das Eigentum der Stadt Wien übergegangen sind.
Die Wienbibliothek hat 2003 die erste internationale Tagung zum Thema Restitution von Bibliotheksgut unter dem Titel Raub und Restitution in Bibliotheken veranstaltet. 2008 fand die in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek Wien eine Tagung zum Thema Bibliotheken in der NS-Zeit statt.




