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Objekt des Monats April 2017: Karl Kraus und sein "Drang zu activer Klageführung"

Karl Kraus im Prozess gegen Theodor Wolff, Berlin, 29.10.1930

Öffentliche Popularklage in der "Fackel"

Nachdem er sein Jus-Studium nach nur drei Semestern abgebrochen hatte, gründete der erst 25-jährige Karl Kraus 1899 "Die Fackel" als eine Satirezeitschrift, deren erste Ausgabe nicht zufällig am 1. April erschien. Kraus wollte darin aber auch einen sehr ernsthaften "Kampf ums Recht" aufnehmen, indem er "öffentliche Popularklage" führte. Er sei "zwar nur ein Dilettant des Strafrechtes, aber ein geübter", hielt Kraus früh fest und erklärte in Folge, seine Zeitschrift sei "außer sich selbst nur noch den zuständigen Gerichten verantwortlich".

In den Jahren der österreichisch-ungarischen Monarchie war die österreichische Justiz für Karl Kraus allerdings noch keine wirkliche Verbündete im Kampf ums Recht. Er kritisierte im Gegenteil auch die österreichischen Gerichte und ihre Geschworenenjustiz, deren Verfahren und Urteile er oft kurios fand. Für seine sehr persönlichen Angriffe übernahm Kraus zwar Verantwortung vor Gericht – er selbst strengte aber kaum Prozesse an.

Im Gerichtssaal

Erst 1919 – nach einer entscheidenden Rechtsreform, die unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe brachte – begann Karl Kraus einer demokratisierten Gerichtsbarkeit mehr zu vertrauen und die Justiz als Verbündete seiner Kämpfe einzusetzen. 1922 brachte sein Freund Friedrich Austerlitz, der Chefredakteur der "Arbeiter-Zeitung", zudem eine grundlegende Reform des Presserechts durch das Parlament. Kraus hatte ihn darin unterstützt und nun klagte er, vor allem auf Basis diesen neuen Presserechts, Ungerechtigkeit nicht mehr nur in der "Fackel" an, sondern auch vor Gericht ein.

Der junge Rechtsanwalt Oskar Samek, der vorerst eigentlich nur geringfügige Berichtigungsklagen für Karl Kraus abwickeln sollte, wurde ab 1922 rasch zu seinem wichtigsten "Mitarbeiter": Denn entsprechend Kraus’ neuer Strategie waren seine Popularklagen in der "Fackel" nun auch immer auf eine Austragung im Gerichtssaal hin angelegt – von der kleinsten Berichtigung bis hin zu den großen Polemiken der Zwischenkriegszeit. Zwischen 1922 und 1936 trat Kraus 64 Mal als Kläger auf, wurde aber nur 9 Mal selbst zum Beklagten. Etwa 25 Mal kam es dabei zu Verhandlungen, von denen Kraus und Samek – als zunehmend eingespieltes Team – vierzehn gewannen und nur drei verloren. In den anderen Fällen kam es zu Vergleichen oder das Verfahren wurde eingestellt; oft waren die Gegner auch bereit, Kraus’ und Sameks Forderungen zu entsprechen, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kam. Abseits von Mediendelikten und Geldforderungen sowie Urheberrechts- und Vertragsangelegenheiten ahndeten die beiden nicht weniger als 34 Ehrenbeleidigungsdelikte.

Auch Emmerich Békessy, den Herausgeber des Boulevardblattes "Die Stunde", und den Polizeipräsidenten Johann Schober wollten Kraus und Samek vor Gericht bringen und sammelten Material gegen sie. Im Falle Békessy gelang es allein durch die Vorbereitung von Anklagen solchen Druck aufzubauen, dass "der Schuft" aus Wien floh. Im Falle Schobers, den Kraus nach den Ereignissen des 15. Juli 1927 – Justizpalastbrand und Tod von neunzig Menschen – nicht nur durch ein Plakat aufforderte, abzutreten, sondern auch, ihn anzuklagen, war Kraus weniger erfolgreich. Dennoch erreichte Kraus in den späten 1920er Jahren durch eine solche Kombination von publizistischer und gerichtlicher Verfolgung seiner Gegner Höhepunkte seiner kritischen Wirksamkeit.

Kraus contra Alfred Kerr / Theodor Wolff

Um 1929 belangte Karl Kraus unter anderen den Berliner Theaterkritiker Alfred Kerr gerichtlich, als dieser seine Vergangenheit als Kriegsdichter vergessen wollte und sich als Pazifist inszenierte. Im Zusammenhang mit der Klage gegen Kerr stand auch ein Prozess gegen Theodor Wolff, den Chefredakteur des "Berliner Tagblatts", den Kraus der "einfachen Lüge" bezichtigte. Obwohl Kraus sich auch im Ausland auf tüchtige, mit Samek in ständiger Verbindung stehende Rechtvertreter wie den jungen Botho Laserstein stützen konnte, stellten diese Prozesse in Deutschland – auch aufgrund antisemitischer Hintergründe – eine besondere Herausforderung dar und endeten nur in Vergleichen.

Aus dieser Zeit stammt allerdings ein einmaliger Schnappschuss von Karl Kraus im Gerichtssaal. Auch wenn sein Gesicht nur unscharf zu erkennen ist, verströmt der links im Bild sitzende Kraus eine gewisse Heiterkeit, als er seinem sich über ihn beugenden Anwalt Laserstein offenbar auf eine wichtige Textpassage hinweist. Kraus, der sich gewöhnlich nur in bekannten Ateliers oder privat fotografieren ließ, ist hier einzigartiger Weise prozessierend zu sehen – eine Tätigkeit, die durchaus viel Raum in seinem Leben einnahm. Leider hat sich kein derartiges Foto von Kraus zusammen mit seinem wichtigsten Anwalt Oskar Samek erhalten.

Die Samek-Akten online

Aus dem juristischen Umgang mit Samek wurde im Lauf der Zeit eine Freundschaft, die bis zu Kraus’ Tod 1936 anhielt. Oskar Samek, zugleich Kraus’ Nachlassverwalter, sammelte und archivierte nicht nur das ganze Material zu den Rechtsfällen, sondern rettete diese Akten nach 1938 auch in sein New Yorker Exil. Nach dem Zweiten Weltkrieg plante Samek eine Darstellung der Prozesse, die er und ausländische Anwälte für Kraus geführt hatten, herauszugeben. Dazu kam es nie, doch die wertvolle Sammlung der Prozessakten Oskar Samek / Karl Kraus (ZPH 1545) kam nach Sameks Tod 1959 an die Wienbibliothek im Rathaus, wo sie ab Herbst dieses Jahres – 95 Jahre nachdem die Zusammenarbeit von Kraus und Samek begann – digital auf Karl Kraus Online zur Verfügung stehen wird. Dann kann Kraus' "Drang zu activer Klageführung" erstmals quantitativ vermessen werden und neue Perspektiven nicht nur für die Kraus-Forschung, sondern auch für die Rechtsgeschichte des deutschsprachigen Raums bieten.

Quellen

  • Herwig Würtz: Karl Kraus contra... Die Prozeßakten der Kanzlei Oskar Samek in der Wiener Stadt- und Landesbibliothek. Bearbeitet und kommentiert von Hermann Böhm, Wien, Band 1-4, 19951997.
  • Katharina Prager: "Ich bin ja nur deshalb ein Lump, weil der andere sich ärgert". Vom Schimpfen, Schmähen und Polemisieren... In: Marcel Atze / Volker Kaukoreit (Hg.): "Erledigungen", Wien: Praesens-Verlag 2014 (Sichtungen 14/15), S. 138-161

Weiterführende Informationen

Archiv der Objekte des Monats 2017